Tagesordnung der 61. öffentliche Sitzung am 11.09.2024:

  1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.08.2024
  2. Bekanntgaben
  3. Bebauungsplan Nr. 8 B „Kreutweg II“: Billigungs- und Auslegungsbeschluss Nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  4. Frühzeitige Beteiligung der Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB: Stadt Windsbach, Bebauungsplan Nr. 1 „Baugebiet Moosbach“
  5. Bauanträge:
    1. FlNr. 12, Gemarkung Selgenstadt, Selgenstadt 22: Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus
    1. Kurzfristige Bauanträge
  6. Anfragen

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Mittwoch, den 09.10.2024 um 19:30 Uhr statt.

Bericht aus der 60. Stadtratssitzung am 14.08.2024 um 18:30 Uhr im Ratssaal des Deutschordensschlosses

Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.07.2024
Gegen die Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben, Zustimmung mit 15:0

2. Bekanntgaben
-keine-

3. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Wolframs-Eschenbach
Der aktuelle Beschluss beruht auf den Beschlüssen vom 10.01.2024 und 07.02.2024. In der ausgefertigten und veröffentlichten Satzung ist ein Tippfehler enthalten. Auf Anraten der Rechtsaufsicht wird ein erneuter Beschluss, nach Berichtigung des Tippfehlers erforderlich. Eine inhaltliche Änderung ist nicht erfolgt. Es wird einhellig zugestimmt.

4. 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: Hier: Erhöhung der Einleitungsgebühren zum 01.01.2025
Wegen der geänderten Satzung (s. TOP 3) ist auch hier ein erneuter Beschluss, der einstimmig ausfällt, erforderlich. Eine inhaltliche Änderung ist nicht erfolgt.

5. Antrag Thomas Sichert: Zuschuss zum Erhalt des Freibades Lichtenau

Mit Schreiben vom 16.07.2024 stellt Stadtrat Sichert den Antrag, die Erhaltung des Freibades Lichtenau mit einem jährlichen Zuschuss zu unterstützen. Die GemeindeLichtenau ist aktuell in einer schwierigen Haushaltssituation. Für die „Rettung“ des Bades wurde ein Förderverein gegründet.
Hierzu ist festzustellen, dass das Bad in Lichtenau von unseren Bürgern gut besucht wird und es schade wäre, wenn dieses geschlossen werden müsste. Der Antrag ist durchaus begründet und berechtigt.
Von der Verwaltung wird ein Zuschuss nicht befürwortet. Diese freiwillige Aufgabe kann nur nachrangig zu Pflichtaufgaben durchgeführt werden. In WE stehen in den nächsten Jahren mehrere kostenintensive Pflichtaufgaben (z. B. Sanierung Kanalnetz) an.
In der regen Diskussion wurde als Problem u. a. aufgezeigt, dass ein Zuschuss wenn, dann nur an die Kommune gezahlt werden sollte. Weiter gibt es noch kein offizielles Sanierungskonzept und demzufolge keine Zuschusszusagen des Freistaates Bayern.
Diese wiederum wird an eine langjährige Bestandsgarantie des Bades geknüpft werden.
Außerdem soll auch kein Präzedenzfall für benachbarte Kommunen oder Vereine geschaffen werden.

Auch aus meiner (Helmut Frey) Sicht ist der Antrag aktuell nicht zustimmungsfähig.

Wenn genauere Konzepte von Seiten der Marktgemeinde Lichtenau vorliegen und ein dauerhafter Bestand möglich erscheint, sollte das Thema nochmals aufgegriffen werden.
Der Antrag wurde mit 15:0 abgelehnt.

6. Bauanträge:
a)
FlNr. 590, Steingrubenweg 3: Aufstellung eines Containers als Übergangslösung Wolframs-Eschenbach

Aufgrund der Schülerzahlen für das neue Schuljahr ist es erforderlich, dass ein Container als Klassenzimmer errichtet wird. Er soll in der Nähe des „roten Platzes“ errichtet werden. Wegen der voraussichtlich sinkenden Schülerzahlen wird es sich um eine Übergangslösung handeln.
Abstimmung: 15:0

b) FlNr. 609
, Biederbacher Str. 15: Errichtung eines überdachten Eingangsbereiches/ Umbau einer Wohnung im 1. Stock und Ausbau des DG

Zustimmung 15:0

c)
FlNr. 106, Hintere Gasse 1: 2. Tektur – Neubau eines Mehrfamilienhauses

Die Tektur sieht vor, aus einer großen Wohnung im EG zwei kleinere Wohneinheiten zu machen. Insgesamt handelt es sich dann um 7 Wohnungen. Durch die Teilung der Wohnung ist die geplante Tiefgarage mit 6 Stellplätzen nicht mehr ausreichend. Für Wohnung und Besucherverkehr sind jetzt insgesamt 8 Stellplätze erforderlich. Hierfür wird eine Stellplatzablösung beantragt welche die Verwaltung befürwortet.
Der Tektur wird mit 15:0 zugestimmt. Je Stellplatz sind 1500 Euro Ablöse fällig, weiter ein Ablösevertrag.

7. Anfragen

Johann Schlackl berichtet über die Beschaffung des Spülanhängers im Rahmen des Regionalbudgets. Der Start zur Verleihung an örtliche Vereine kann erfolgen.

Bettina Durst fragt an, ob die Straßensperrung „Untere Vorstadt“ über die Kirchweih aufgehoben werden kann. Laut dem Vorsitzenden wäre für eine temporäre Aufhebung der Verwaltungsaufwand, LRA, zu hoch.