17.01.2018
58. Stadtratssitzung am Mittwoch, 17.01.2018

58. Stadtratssitzung am Mittwoch, 17.01.2018 um 19:30 Uhr 

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.12.17

2. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt in Sachen Windkraftanlagenbau vor den Toren unserer Stadt, bekannt, dass, wie er jetzt erst durch einen Bürger aus Bammersdorf erfahren hat,  das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss v. 2.11.17 die von den Betreibern beantragte Revision nicht zugelassen hat. Somit wurde das Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig und die Genehmigung des Landratsamtes Ansbach für den Bau der 4. WKA auf Merkendorfer Gebiet aufgehoben bzw. als rechtswidrig angesehen.

Zusatz von Stadtrat Kreitmeier
Der Hauptgrund für die Ablehnung durch den VGH war das nicht sorgfältig durchgeführte Vogelschutzgutachten, in dem ohne ausreichend lange, sorgfältige Beobachtung der geschützten Vögel, vor allem der dort vorkommenden Rotmilane, einfach unterstellt wurde, dass diese Vögel den Gefahrenbereich der geplanten Windanlage so selten frequentieren, dass das Risiko für die bedrohten Vögel, an dieser Anlage zu Tode zu kommen, nicht erheblich erhöht sei. 
Der VGH unterstellte, dass bei längeren sog. Raumnutzungsbeobachtungen  zu den Zeiten, während derer auch die gefährdeten Vogelarten unterwegs waren, mit großer Wahrscheinlichkeit eine größere Frequenz der gefährdeten Vögel festgestellt worden wäre, zumal sich in relevanter Nähe auch  Brutvorkommen befinden. Deshalb wurde die Genehmigung des LRA Ansbach für die 4. WKA auf Merkendorfer Gebiet aufgehoben, weil die Stadt Merkendorf gegen die 4. WKA auf Merkendorfer Gebiet geklagt hatte.

Der Laie wird sich nun fragen, warum die Baugenehmigungen für die weiteren drei WKA auf Lichtenauer Gebiet, die bereits im Bau  sind, nicht auch aufgehoben wurden, zumal die Frequenz der gefährdeten Vögel dort noch höher sein dürfte, weil sich in der Nähe die Brutplätze befinden (von denen ein Horst, wie in der FLZ berichtet, zerstört wurde, weil der gesamte Baum mit dem Rotmilanhorst gefällt wurde).
Vor dem VGH konnte nur die 4. WKA Thema des Rechtsstreites sein, weil die Stadt Merkendorf nur gegen die auf Gebiet der Stadt Merkendorf geplante WKA klagen konnte..
Die drei im Bau befindlichen WKA liegen auf dem Gebiet des Marktes Lichtenau und der Gemeinderat von Lichtenau und der dortige Bürgermeister wollte die WKA unter allen Umständen durchsetzen. 
Eine Berufung des VG-Urteil durch die Stadt WE war für die auf Lichtenauer Gebiet liegenden WKA nicht möglich.
Deshalb konnte die Stadt Merkendorf auch nur gegen das 4. Windrad auf Merkendorfer Gebiet klagen.  

Obwohl nun das rechtskräftige Urteil des VGH nur den Bau der 4. WKA untersagt,  ist es jetzt für das LRA Ansbach geboten, rechtlich zu überprüfen, ob und welche Konsequenzen sich aus dem Urteil des VGH für die weiteren drei WKA auf Lichtenauer Gebiet ergeben. Theoretisch könnte das LRA die Genehmigung für den Bau der 3 WKA zurücknehmen, weil die Genehmigung des LRA Ansbach, wie der VGH für die 4. WKA richtig feststellte,  aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens zustandekam.

Die WKA-Betreiber arbeiten allerdings bereits mit Hochdruck an den drei vom LRA eigentlich unter falschen Voraussetzungen genehmigten Anlagen, so dass eine Rücknahme der Genehmigung vermutlich ein Wunschdenken bleiben dürfte. Am 30.1.18, verschoben auf 2.2.18 ist diesbezüglich ein Gespräch bei Landrat Ludwig in Ansbach anberaumt, an dem der Bürgermeister und Vertreter des Stadtrats teilnehmen.

Bei der o.a. Sitzung wurde zu Beginn von Stadtrat Kreitmeier der mündliche Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, eine Abstimmung durchzuführen, um die Durchfahrt der WKA-Schwertransporte durch das Stadtgebiet von WE bei Wöltendorf zu untersagen. Denn es sei widersinnig, die WKA abzulehnen, aber gleichzeitig die Durchfahrt durch unser Stadtgebiet zu gestatten, auch wenn es sich nur um ca. 500 m Ortsstr. bei Wöltendorf handelt.
Es kam zu einer längeren Diskussion, wobei von Seiten der CSU-Fraktion erläutert wurde, dass genau diese Diskussion bereits in der letzten Sitzung (bei Abwesenheit von StR Kreitmeier) ausgiebig geführt wurde und man zu dem Ergebnis kam, dass eine Ablehnung die Schwertransporte nur zu einer kurzen Verzögerung führen würde und unnötigen Ärger und Verwaltungsaufwand erwarten lasse. 
StR Seitz warf ein, dass der nachträglich gestellte Antrag die gesamte Anwesenheit der Stadträte erfordere, was heute bei berufsbedingter Abwesenheit von StR Frey nicht der Fall sei.
Im Rahmen der Diskussion wurde auch bekannt, dass zwar die Schwertransporte in Kürze anlaufen sollten, jedoch liege der Genehmigungsbescheid der Straßenverkehrsbehörde immer noch nicht bei der Stadt vor. Außerdem stellte sich heraus, dass vom LRA Ansbach mündlich in barschen Ton die Entfernung der Beschilderung auf den Wolframs-Eschenbacher Ortsstrassen gefordert wurde, obwohl für die Ortsstrassen von WE  überhaupt keine rechtliche Zuständigkeit des LRA gegeben ist.

Außerdem gab der Ortssprecher Meier aus Wöltendorf bekannt, dass in Wöltendorf auf Privatgrund ohne Erlaubnis des dortigen Besitzers Beyer Schotter abgelagert wurde, damit die Str. für die kommenden Schwertransporte besser befahrbar ist. 

Am 22.1.18 teilte Karl Appold aus Wöltendorf mit,  dass sein Acker hinter seinem Haus am 3.1.18 von der Firma  Flock für die kommenden Schwertransporte abgeböscht wurde.  Dabei wurden auch vier Grenzsteine aus seinem Acker herausgerissen. Nach der Stadtratssitzung am 20.12.17 sei ihm fernmündlich vom Betreiber mitgeteilt worden, dass die Fahrstrecke nun genehmigt sei und man werde sich mit ihm wegen einer Entschädigung (500 Euro in Aussicht gestellt) noch in Verbindung setzen. Jedoch hat sich niemand mehr bei ihm gemeldet.

Nach der Abböschung habe er einen Rechtsanwalt in Gunzenhausen aufgesucht und habe die ganze Angelegenheit nun der Rechtsanwaltskanzlei übergeben, die einen höheren Entschädigungsbetrag als 500 Euro fordere. Außerdem ist noch ungeklärt, wer die Kosten der Vermessung trage. Zudem habe sich der Betreiber auf das Schreiben seines Rechtsanwalts schriftlich gemeldet und mitgeteilt, dass "leider in vorauseilendem Gehorsam" sein Acker abgeböscht wurde.

Von den WKA-Betreibern wurden hier rechtswidrig erhebliche  Eingriffe in das Privateigentum vorgenommen, ohne dass vorher schriftliche Vereinbarungen mit den entsprechenden Grundstücksbesitzern getroffen wurden. 




3. Anliegerschreiben: Straßenführung im Bereich Ziegelhütte 14
Zuerst wird es ein Gespräch mit dem betroffenen Bürger geben und anschließend wird sich der Bauausschuss der Angelegenheit annehmen.

4. Präsentation Sanierungsbebauungsplan "Untere Vorstadt"
Prof. Geisenhof stellte zunächst die Vorzüge eines speziellen Sanierungsbebauungsplanes und den Bereich, in dem dieser Plan gelten sollte, vor. Aus den Reihen des Stadtrates wurde vorgeschlagen, auch die im vorgezeigten Plan bisher ausgenommenen Häuser entlang der östlichen Richard-Wagner-Str mit aufzunehmen, damit  der Plan das gesamte Areal umfasst.
Nach Aufstellung des Planes werden vom Stadtrat erst die genauen Festsetzungen erfolgen. Salopp gesagt, will man vermeiden, dass in Altstadtnähe und im Sanierungsgebiet nicht auch noch sog. Toscanahäuser entstehen. Die Reg hat zugesagt, die Erstellung des Bplanes mit 60 % zu fördern. 

5. Grundsatzbeschluss: Einführung "Sondernutzungsgebühr" für öffentliche Verkehrsflächen
Dieser Punkt wurde aus der Tagesordnung genommen, da auch in den Faktionsvorgesprächen die Meinung vorherrschte, eine solche Verordnung sei für unsere Stadt nicht notwendig und würde nur zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. 

6. Beteiligung Träger öffentl. Belange: Markt Lichtenau: Aufstellung Bebaungsplan Nr. 37. Baugebiet an der Ziegendorfer STr. in Schlauersbach und in Boxbrunn: Zustimmung 14:0

7. Bauanträge:
a) Bauvoranfrage: Kocher Matthias - FlNr. 1258/27, Ziegelhütte 1
Der Bauwerber plant ein sog. Toscanahaus, obwohl nach dem BPlan in Ziegelhütte I andere Bauformen vorgeschrieben sind.  Die Fraktion der Freien Wähler war in diesem Fall der Ansicht, dass es genau an dieser Stelle und unter Berücksichtigung der Nachbarbebauung möglich sein sollte, ein sog. Toscanahaus zu bauen, weil dieses Grundstück am Rande von Ziegelhütte I liegt und außerdem das Nachbargrundstück, das in Ziegelhütte II liegt, bereits mit einem "Toscanahaus" bebaut ist. An dieser Stelle würde es nicht als Fremdkörper wirken. Voraussetzung ist allerdings die Zustimmung des Nachbars. 
Für die Fraktion der Freien Wähler ist es allerdings unvorstellbar, sog. Toscanahäuser auf den noch freien Bauplätzen in der "Mitte" von Ziegelhütte I zu platzieren.

StR Stellwag führt ins Feld, dass es im Baugebiet Ziegelhütte I viele Bewohner gibt, die bei bereits bei kleinen Abweichungen vom BPlan vor ca. 15 Jahren sehr restriktiv von der Stadtverwaltung und Stadtrat behandelt wurden und er aus diesen Gründen und unter Berücksichtigung seiner damals sehr streng behandelten Nachbarschaft nicht zustimmen könne.  Abstimmung: 13:1

b) kurzfristige Bauanträge Harald Zeller, Fischbacher Weg legt einen geänderten Plan für Fereienwohnungen über dem bestehenden Laden vor, in dem nur noch zwei statt bisher drei Wohnungen geplant sind. Abstimmung 14:0

8. Anfragen
Stadtrat Arndt weist daraufhin, dass in den Außenorten bei  Reutern und Wöltendorf die Wasserdurchlassrohre stark verstopft sind, was bei Hochwaser eine Gefahr für die Ortsstrassen wegen der Gefahr von Unterspülungen berge.

Im Anschluß findet die nö Sitzung statt. Die nächste Sitzung ist geplant am Mittwoch, 14.2.18 um 19:30 Uhr..