Seiteninhalt
Bericht im Altmühlboten vom 20.10.2009
Funkmast zu hoch und viel zu ausladend
| Wolframs-Eschenbacher Stadtrat kann sich mit Funkmast nicht anfreunden |
WOLFRAMS-ESCHENBACH(msr) – Mit einer Höhe von etwa 17 Metern sowie einer Breite von 6,58 Metern ist ein bereits bestehender Funkmast in Wolframs-Eschenbach „optisch dominant“ und nicht als sogenannte untergeordnete Nebenanlage anzusehen. Dieser Meinung ist nicht nur die Stadtverwaltung, sondern auch unisono der Stadtrat, wie die Abstimmung in der jüngsten WolframsEschenbacher Stadtratssitzung ergab.
Nach der Prüfung einschlägiger Gerichtsurteile über ähnliche Fälle, die das Landratsamt Ansbach seit der vorherigen Sitzung zur Verfügung gestellt hatte, ist man sich einig, dass das gemeindliche Einvernehmen mit dieser Anlage nicht besteht. Die Sache war bereits vor einigen Monaten im Stadtrat verhandelt worden (wir berichteten), weil das Landratsamt im September 2008 die Vorlage eines Bauantrags über das Projekt gefordert hatte. In seiner Sitzung vom 7. Januar hatte der Stadtrat den dann vorliegenden Bauantrag abgelehnt. Man hatte damals Sorge, einen Präzedenzfall zu schaffen und auch Bedenken über die Zulässigkeit derartiger Anlagen in reinen Wohngebieten.
In den zwischenzeitlich vom Landratsamt vorgelegten Gerichtsurteilen sei zwar eine Tendenz zu erkennen, wonach rein privat genutzte Antennenanlagen auch in reinen Wohngebieten zulässig sind. „Demnach werden Funkanlagen in der Regel als untergeordnete Nebenanlagen angesehen, was eine Genehmigung grundsätzlich ermöglicht“, sagte Bürgermeister Michael Dörr. Gerade diese vorgelegten Urteile würden aber auch zeigen, dass bei der Beurteilung von Antennenanlagen in reinen Wohngebieten keine allgemeingültige Regelung bestünde, fuhr der Rathauschef fort.
„Insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Funkmastes und seine optische Dominanz kann die Anlage in der Brechhausstraße unserer Meinung nach nicht als ,untergeordnete Nebenanlage’ angesehen werden“, erläuterte Dörr den Standpunkt der Stadt. Somit könne das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Der Stadtrat schloss sich dieser Meinung einstimmig an. Überdies will man die Sendeleistung der Anlage prüfen lassen. Fälle von Auswirkungen auf elektronische Geräte der Nachbarn seien bekannt, hieß es.
Die Blitzschutzanlage auf dem Feuerwehrhaus soll erneuert und auf den Anbau erweitert werden, so ein weiterer Stadtratsbeschluss. Dafür kommen rund 3100 Euro an Kosten auf die Stadt zu. Allerdings liegt bisher nur ein einziges Angebot vor. Ein Vergleichsangebot soll noch eingeholt werden. Der günstigere Anbieter soll den Zuschlag erhalten.
Einer ortsansässigen Baufirma hat der Stadtrat die Zustimmung zu einer beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erteilt. Es geht um einen Lagerplatz zur Zwischenlagerung von Bauschutt und den Betrieb eines mobilen Brechers (Shredder).
Wie Bürgermeister Michael Dörr im Rahmen seiner Bekanntgaben mitteilte, wird in den nächsten Wochen auf einem Anwesen in der Titurelstraße eine neue Mobilfunkantenne installiert, für die keine baurechtliche Genehmigung erforderlich war.





