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Stammtische

Herzliche Einladung an alle an der Kommunalpolitik interessierten Bürger zum Stammtisch der FW W.-E. Wann? Jeden ersten Mittwoch im Monat. Wo?  Beim Antonio.

Nächster Stammtisch, Mittwoch, 6. Juni 2012 um 20 Uhr.

 

Vorschau:

Grillfest für alle Mitglieder am Samstag, 28. Juli  2012 im Garten von Gerhard Dörr. Gesonderte Einladung erfolgt noch.

 

Ferienprogramm 2012: Wir fahren heuer zum ersten Heimspiel des Club. Der genaue Termin wird noch bekannt ge- geben, sobald der Bundesligaterminkalender steht.

 

Bremserfest am Samstag, 22. September 2012 im Gewölbekeller des Rathauses.


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Bericht im Altmühlboten vom 20.10.2009

Funkmast zu hoch und viel zu ausladend

Wolframs-Eschenbacher Stadtrat kann sich mit Funkmast nicht anfreunden

WOLFRAMS-ESCHENBACH(msr) – Mit einer Höhe von etwa 17 Metern sowie einer Breite von 6,58 Metern ist ein bereits bestehender Funkmast in Wolframs-Eschenbach „optisch do­minant“ und nicht als sogenannte un­tergeordnete Nebenanlage anzusehen. Dieser Meinung ist nicht nur die Stadtverwaltung, sondern auch uni­sono der Stadtrat, wie die Abstim­mung in der jüngsten Wolframs­Eschenbacher Stadtratssitzung er­gab.
 
Nach der Prüfung einschlägiger Ge­richtsurteile über ähnliche Fälle, die das Landratsamt Ansbach seit der vorherigen Sitzung zur Verfügung ge­stellt hatte, ist man sich einig, dass das gemeindliche Einvernehmen mit dieser Anlage nicht besteht. Die Sache war bereits vor einigen Monaten im Stadtrat verhandelt worden (wir be­richteten), weil das Landratsamt im September 2008 die Vorlage eines Bauantrags über das Projekt gefordert hatte. In seiner Sitzung vom 7. Januar hatte der Stadtrat den dann vorlie­genden Bauantrag abgelehnt. Man hatte damals Sorge, einen Präzedenz­fall zu schaffen und auch Bedenken über die Zulässigkeit derartiger Anla­gen in reinen Wohngebieten.
  In den zwischenzeitlich vom Land­ratsamt vorgelegten Gerichtsurteilen sei zwar eine Tendenz zu erkennen, wonach rein privat genutzte Anten­nenanlagen auch in reinen Wohngebie­ten zulässig sind. „Demnach werden Funkanlagen in der Regel als unterge­ordnete Nebenanlagen angesehen, was eine Genehmigung grundsätzlich er­möglicht“, sagte Bürgermeister Micha­el Dörr. Gerade diese vorgelegten Ur­teile würden aber auch zeigen, dass bei der Beurteilung von Antennenanlagen in reinen Wohngebieten keine allge­meingültige Regelung bestünde, fuhr der Rathauschef fort.
  „Insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Funkmastes und seine op­tische Dominanz kann die Anlage in der Brechhausstraße unserer Meinung nach nicht als ,untergeordnete Neben­anlage’ angesehen werden“, erläuterte Dörr den Standpunkt der Stadt. So­mit könne das gemeindliche Einver­nehmen nicht erteilt werden. Der Stadtrat schloss sich dieser Meinung einstimmig an. Überdies will man die Sendeleistung der Anlage prüfen las­sen. Fälle von Auswirkungen auf elek­tronische Geräte der Nachbarn seien bekannt, hieß es.
  Die Blitzschutzanlage auf dem Feu­erwehrhaus soll erneuert und auf den Anbau erweitert werden, so ein wei­terer Stadtratsbeschluss. Dafür kom­men rund 3100 Euro an Kosten auf die Stadt zu. Allerdings liegt bisher nur ein einziges Angebot vor. Ein Ver­gleichsangebot soll noch eingeholt werden. Der günstigere Anbieter soll den Zuschlag erhalten.
  Einer ortsansässigen Baufirma hat der Stadtrat die Zustimmung zu einer beantragten immissionsschutzrecht­lichen Genehmigung erteilt. Es geht um einen Lagerplatz zur Zwischenla­gerung von Bauschutt und den Betrieb eines mobilen Brechers (Shredder).
  Wie Bürgermeister Michael Dörr im Rahmen seiner Bekanntgaben mitteil­te, wird in den nächsten Wochen auf einem Anwesen in der Titurelstraße eine neue Mobilfunkantenne instal­liert, für die keine baurechtliche Ge­nehmigung erforderlich war.