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Altmühlbote vom 03.11.2008
Schilder kommen
Hinweis auf Erholungsort –Stromvereinbarung
WOLFRAMS-ESCHENBACH(msr) – In absehbarer Zeit sollen an Wolframs- Eschenbachs sieben Ortseingängen Hinweisschilder auf den Status des Ortes als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ angebracht werden. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Des Weiteren gab das Gremium sein Einverständnis für den Beitritt der Wolframstadt zur Stromvereinbarung „Öko Plus“ .
Bürgermeister Michael Dörr stellte den Stadträten die Entwürfe des Gunzenhäuser Grafikbüros Selz vor, die für die Erholungsort-Hinweisschilder erarbeitet worden sind. Darauf wird die Silhouette der Stadt mit dem herausragenden Kirchturm in mildem, abgestuften Lindgrün als Hintergrund verwendet und das Konterfei der Wolfram-von-Eschenbach-Statue vom Wolfram-von-Eschenbach-Platz davor gesetzt. Die Schilder sollen beidseitig bedruckt sein und einen Willkommens- und Abschiedsgruß enthalten, und auch das Stadtlogo ist in das Layout integriert. Am unteren Rand soll eine freie Fläche bleiben, um hier Veranstaltungshinweise anbringen zu können. Die Schilder sollen nicht größer als rund 140 auf 70 Zentimeter werden. Um Witterungsbeständigkeit für mindestens 20 Jahre zu garantieren, soll Edelstahl oder verzinktes Stahlrohr für die Rahmen verwendet werden. Gestaltung, Material und Herstellung belaufen sich alles in allem auf rund 5760 Euro, was einen Durchschnittspreis pro Schild von rund 820 Euro bedeutet. Der Stadtrat stimmte zu, die Aufträge an die verschiedenen Firmen zu erteilen.
Da die bisherige Sondervereinbarung für die Stromlieferung mit der N-Ergie zum Jahresende ausläuft, musste sich der Stadtrat mit einer Neuregelung ab 2009 auseinandersetzen. Es wurde beschlossen, für die Jahre 2009 bis einschließlich 2011 der Rahmenvereinbarung zur Lieferung von „Strom Kommune Öko Plus“ beizutreten. Dabei ist der Preis pro Kilowattstunde zwar niedriger (nur 7,60 Cent anstatt 8,74 wie bisher), aber die neu hinzukommenden Kosten für die Netznutzung – diese wird künftig über den „Netznutzungsvertrag Strom“ geregelt, der mit der N-Ergie Netz Gmb H abzuschließen ist – sorgt dafür, dass unterm Strich fast die gleichen Kosten wie bisher zu Buche schlagen werden.
Die Einrechnung der Netznutzungskosten ergibt eine effektive Strompreiserhöhung von rund 22 Prozent, doch sei die Bezugsmenge der Stadt Wolframs-Eschenbach mit zirka 245000 Kilowattstunden inklusive Straßenbeleuchtung zu gering, als dass eine Ausschreibung erfolgen könnte. Auch bei anderen Anbietern könne derzeit kein günstigerer Strompreis erzielt werden, wie Preisvergleiche der Verwaltung ergeben hätten, so das Stadtoberhaupt. Der Stadtrat stimmte dem Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die Lieferung von „Strom Kommune Öko Plus“ und dem Abschluss des „Netznutzungsvertrags Strom“ mit der N-Ergie folglich zu.
Ein Anwohner aus dem Siedlungsgebiet Mühlbuck hatte bei der Stadtverwaltung beantragt, verschiedene verkehrsberuhigte Bereiche in der Siedlung eine Zeit lang mit sogenannten „Starenkästen“ überwachen zu lassen, da regelmäßig zu schnell gefahren werde und bereits einige Haustiere des Anwohners im Straßenverkehr vor der Haustür zu Tode gekommen seien. Außerdem regte der Bürger an, verschiedene Flurbereinigungswege, insbesondere die Strecke Reutern– Sallmannshof, für den öffentlichen Verkehr mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichem Fahrzeugen zu sperren. Der Stadtrat beschloss, den Anträgen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht stattzugeben, da es auch in anderen Bereichen der Stadt Probleme mit überhöhter Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs gebe und kein Präzedenzfall geschaffen werden solle. Bei dem Verbindungsweg zwischen Reutern und Sallmannshof handle es sich zudem um eine öffentliche Gemeindeverbindungsstraße, hieß es. Allerdings soll im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt dazu aufgerufen werden, Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere in Siedlungsgebieten künftig besser einzuhalten.
Der Haushaltsplan 2008, der vom Stadtrat wegen der Wahlen im Frühjahr heuer erst im September beschlossen worden war, ist inzwischen vom Landratsamt Ansbach begutachtet worden. Es wurde festgestellt, dass keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gegeben sind. In der Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle hieß es, künftig werde eine frühere Vorlage der Haushaltssatzung erwartet. Da sich diese Angelegenheit aber nur wegen der besonderen Umstände in diesem Jahr verschoben habe, sei das kein Problem.





