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Aktuelles

Stammtische

Herzliche Einladung an alle an der Kommunalpolitik interessierten Bürger zum Stammtisch der FW W.-E. Wann? Jeden ersten Mittwoch im Monat. Wo?  Beim Antonio.

Nächster Stammtisch, Mittwoch, 6. Juni 2012 um 20 Uhr.

 

Vorschau:

Grillfest für alle Mitglieder am Samstag, 28. Juli  2012 im Garten von Gerhard Dörr. Gesonderte Einladung erfolgt noch.

 

Ferienprogramm 2012: Wir fahren heuer zum ersten Heimspiel des Club. Der genaue Termin wird noch bekannt ge- geben, sobald der Bundesligaterminkalender steht.

 

Bremserfest am Samstag, 22. September 2012 im Gewölbekeller des Rathauses.


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Übernachten in W.-Eschenbach

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Altmühlbote vom 10.01.2009

Originalurkunde kehrt in die Stadt zurück

Wolframs-Eschenbacher Zunftordnung von 1670 käuflich erworben
WOLFRAMS-ESCHENBACH(msr) – Kurz vor Jahresende 2008 bot sich der Stadt Wolframs-Eschenbach die einmalige Gelegenheit, ein histo­risches Originaldokument an den Ort seiner ehemaligen Bedeutung zu­rückzuholen. Dabei handelt es sich um die pergamentene Zunftordnung der Schlosser, Schmiede und Wagner vom 22. Juli 1670 mit Original-Siegel, und zwar die Ausfertigung, die bei der Zunft hinterlegt war.
Die Schrift wird künftig im Stadtarchiv aufbe­wahrt.
Diese Schrift habe sich im Privatbe­sitz eines Sammlers befunden, der der­zeit im Begriff sei, seine Sammlung aufzulösen. Dieser hat der Stadtver­waltung ein Kaufangebot unterbreitet, erläuterte Oskar Geidner, Vorsitzender des Heimatvereins. Stadtverwaltung und Heimatverein kauften die Urkun­de nun zum Preis von 1800 Euro, wobei den Löwenanteil von 1500 Euro die Stadt bezahlt. Geidner war in der jüngsten Stadtratssitzung zu Gast, um den Räten das alte Dokument zu prä­sentieren. Die Pergamentschrift ist in einen Bilderrahmen gefasst und befin­det sich in gutem Zustand.
  Es handle sich hierbei um die bisher einzige noch erhaltene Originalurkun­de einer Eschenbacher Zunft, so Geid­ner. In dieser Zunftordnung habe man in Eschenbach verwandte Hand­werkszweige zusammengeschlossen, da die Anzahl der Handwerker und der Meister jeweils für eine eigene Zunft nicht ausreichend gewesen sei.
  In 28 Punkten regelte die Zunft­ordnung alles, was das Handwerk betraf, von der Aufnahme der Lehr­buben, der Gesellen und Meister, der Wanderjahre bis hin zum Schutz des Handwerks und der Strafen für spe­zielle Vergehen. Die Zunft wurde von den „vier Meistern“ geführt. Natür­lich durften nur ehelich geborene Lehrjungen aufgenommen werden, kein Meister durfte dem anderen die Gesellen abspenstig machen oder gar dessen Kundschaft. Und auch die Aufnahme neuer Meister war nur möglich, wenn diese einen Betrieb übernahmen (Meistersöhne) oder die Witwe eines Meisters heirateten. Auch durften zum Beispiel die Schmiede den Schlossern nicht ins Handwerk pfuschen oder umgekehrt und den Schmieden war es nur er­laubt, solche Metallbänder herzu­stellen, für die keine Feile erforder­lich war.
  Die Zunft hatte für die Handwer­ker und Meister zu sorgen, wenn sie krank waren und nicht mehr arbei­ten konnten. Von der Zunft erhielten sie Geld, bis sie wieder arbeitsfähig waren. Dieses geliehene Geld musste jedoch soweit möglich wieder zu­rückgezahlt werden. In die Zunft mussten alle Lehrbuben, Gesellen und Meister eingetragen werden – gegen entsprechende Gebühren na­türlich. Die Zunft war es auch, die alle Lehr- und Meisterbriefe aus­stellte und gegen Pfuscher und sol­che vorging, die ihren Beruf nicht ehrlich erlernt hatten. Und nicht zu­letzt regelte die Zunftordnung auch den Lebenswandel der Gesellen und Meister.