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Altmühlbote vom 10.01.2009
Originalurkunde kehrt in die Stadt zurück
Wolframs-Eschenbacher Zunftordnung von 1670 käuflich erworben
WOLFRAMS-ESCHENBACH(msr) – Kurz vor Jahresende 2008 bot sich der Stadt Wolframs-Eschenbach die einmalige Gelegenheit, ein historisches Originaldokument an den Ort seiner ehemaligen Bedeutung zurückzuholen. Dabei handelt es sich um die pergamentene Zunftordnung der Schlosser, Schmiede und Wagner vom 22. Juli 1670 mit Original-Siegel, und zwar die Ausfertigung, die bei der Zunft hinterlegt war.
Die Schrift wird künftig im Stadtarchiv aufbewahrt.
Diese Schrift habe sich im Privatbesitz eines Sammlers befunden, der derzeit im Begriff sei, seine Sammlung aufzulösen. Dieser hat der Stadtverwaltung ein Kaufangebot unterbreitet, erläuterte Oskar Geidner, Vorsitzender des Heimatvereins. Stadtverwaltung und Heimatverein kauften die Urkunde nun zum Preis von 1800 Euro, wobei den Löwenanteil von 1500 Euro die Stadt bezahlt. Geidner war in der jüngsten Stadtratssitzung zu Gast, um den Räten das alte Dokument zu präsentieren. Die Pergamentschrift ist in einen Bilderrahmen gefasst und befindet sich in gutem Zustand.
Es handle sich hierbei um die bisher einzige noch erhaltene Originalurkunde einer Eschenbacher Zunft, so Geidner. In dieser Zunftordnung habe man in Eschenbach verwandte Handwerkszweige zusammengeschlossen, da die Anzahl der Handwerker und der Meister jeweils für eine eigene Zunft nicht ausreichend gewesen sei.
In 28 Punkten regelte die Zunftordnung alles, was das Handwerk betraf, von der Aufnahme der Lehrbuben, der Gesellen und Meister, der Wanderjahre bis hin zum Schutz des Handwerks und der Strafen für spezielle Vergehen. Die Zunft wurde von den „vier Meistern“ geführt. Natürlich durften nur ehelich geborene Lehrjungen aufgenommen werden, kein Meister durfte dem anderen die Gesellen abspenstig machen oder gar dessen Kundschaft. Und auch die Aufnahme neuer Meister war nur möglich, wenn diese einen Betrieb übernahmen (Meistersöhne) oder die Witwe eines Meisters heirateten. Auch durften zum Beispiel die Schmiede den Schlossern nicht ins Handwerk pfuschen oder umgekehrt und den Schmieden war es nur erlaubt, solche Metallbänder herzustellen, für die keine Feile erforderlich war.
Die Zunft hatte für die Handwerker und Meister zu sorgen, wenn sie krank waren und nicht mehr arbeiten konnten. Von der Zunft erhielten sie Geld, bis sie wieder arbeitsfähig waren. Dieses geliehene Geld musste jedoch soweit möglich wieder zurückgezahlt werden. In die Zunft mussten alle Lehrbuben, Gesellen und Meister eingetragen werden – gegen entsprechende Gebühren natürlich. Die Zunft war es auch, die alle Lehr- und Meisterbriefe ausstellte und gegen Pfuscher und solche vorging, die ihren Beruf nicht ehrlich erlernt hatten. Und nicht zuletzt regelte die Zunftordnung auch den Lebenswandel der Gesellen und Meister.





